Bei Betriebsunterbrechung durch Krankheit und Unfall ersetzt Ihnen die Einkommenssicherung für die Dauer der Betriebsunterbrechung den entgangenen Deckungsbeitrag für fortlaufende Betriebsausgaben (maximal 24 Monate), den in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn und eventuell anfallende Schadenminderungskosten

oder

Sie versichern lediglich die Kosten für Ihren Vertreter/in.

Beiträge zur Einkommenssicherung sind Betriebsausgaben.

In diesem Zusammenhang helfen wir Ihre Krankentagegeld-/Krankenhaustagegeld-Versicherung zu optimieren.


Gerne führen wir mit Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch. 

Hierfür steht Ihnen unser Kundenbetreuer gerne zur Verfügung:

Thomas Gewecke (0421) 59 82 - 210